Überstunden oder Überzeit? Der Unterschied mit Beispielen
Zwei Begriffe, zwei Gesetze, zwei Konten. Was Betriebe bei Mehrarbeit beachten müssen.
Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Rechtlich sind sie verschieden – und das hat Folgen für Ausgleich und Grenzen.
Überstunden (Obligationenrecht)
Überstunden sind die Arbeit über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus, bis zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Sie werden mit Freizeit gleicher Dauer ausgeglichen, wenn Mitarbeitende einverstanden sind, oder mit einem Zuschlag von 25 % ausbezahlt (Art. 321c OR). Der Arbeitsvertrag oder ein GAV kann abweichende Regeln vorsehen.
Überzeit (Arbeitsgesetz)
Überzeit ist Arbeit über die wöchentliche Höchstarbeitszeit des Arbeitsgesetzes hinaus. Diese beträgt 45 Stunden für Mitarbeitende in industriellen Betrieben, Büro- und technischen Berufen sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels, und 50 Stunden für alle übrigen (Art. 9 ArG).
- Pro Tag höchstens 2 Stunden Überzeit (ausser an freien Werktagen oder in Notfällen)
- Pro Jahr höchstens 170 Stunden (45-Stunden-Gruppe) bzw. 140 Stunden (50-Stunden-Gruppe)
- Ausgleich mit 25 % Zuschlag oder – mit Einverständnis – mit Freizeit gleicher Dauer (Art. 13 ArG)
Beispiel
| Koch, 100 %, Soll 42 h | |
|---|---|
| Geleistet in der Woche | 52 h |
| Überstunden (42 → 50 h) | 8 h |
| Überzeit (über 50 h) | 2 h |
So unterstützt Brigardo: Überstunden und Überzeit werden getrennt geführt. Das Dashboard warnt, sobald jemand 80 % der jährlichen Überzeit erreicht.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind die geltenden Gesetze und Ihr GAV.