Arbeitszeiterfassung in der Schweiz: Was Betriebe wissen müssen
Wer muss Arbeitszeit erfassen, was genau, und wann gibt es Ausnahmen? Ein Überblick für KMU.
In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Grundlage ist Art. 46 des Arbeitsgesetzes (ArG): Der Betrieb muss alle Unterlagen bereithalten, die das Arbeitsinspektorat für die Kontrolle braucht. Was genau dazugehört, regelt Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1).
Was erfasst werden muss
- Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeit
- Beginn und Ende der Arbeitszeit
- Pausen von einer halben Stunde und mehr – mit Beginn und Ende
- Ruhetage und Ersatzruhetage, wenn sie nicht regelmässig auf den Sonntag fallen
- Lage und Dauer von Nacht- und Sonntagsarbeit sowie geleistete Zuschläge
Die Unterlagen sind während mindestens fünf Jahren nach Ablauf ihrer Gültigkeit aufzubewahren (Art. 73 Abs. 2 ArGV 1).
Die zwei Ausnahmen
Vereinfachte Erfassung (Art. 73b ArGV 1)
Mitarbeitende, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selbst festlegen können, dürfen nur die tägliche Arbeitsdauer erfassen. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Betrieb und Arbeitnehmervertretung bzw. der Mehrheit der Mitarbeitenden. Nacht- und Sonntagsarbeit müssen weiterhin erfasst werden.
Verzicht auf die Erfassung (Art. 73a ArGV 1)
Ein vollständiger Verzicht ist nur möglich, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: ein Gesamtarbeitsvertrag sieht ihn vor, die Person verfügt über grosse Zeitautonomie und verdient brutto mindestens CHF 120'000 pro Jahr, und der Verzicht ist schriftlich vereinbart. Für die meisten Mitarbeitenden in Gastro und Produktion kommt das nicht in Frage.
In der Praxis heisst das: Für Service, Küche, Backstube und Produktion braucht es eine vollständige Erfassung mit Beginn, Ende und Pausen – minutengenau.
Typische Fehler
- Sollzeiten statt Ist-Zeiten: Wer nur den Plan abschreibt, erfasst nicht, was wirklich gearbeitet wurde.
- Fehlende Pausen: Pausen ab 30 Minuten müssen mit Beginn und Ende ersichtlich sein.
- Nachträgliche Änderungen ohne Spur: Korrekturen sollten nachvollziehbar sein – wer, wann, warum.
- Rundungen: Auf die Viertelstunde gerundete Zeiten führen zu Differenzen bei Überstunden.
Wie Brigardo hilft
Brigardo erfasst Beginn, Ende und Pausen minutengenau per App, rundet nie und lässt Korrekturen nur mit Begründung und Freigabe zu – das Original bleibt im Protokoll. Für Kader mit Zeitautonomie lässt sich die vereinfachte Erfassung pro Person aktivieren.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind die geltenden Gesetze und Ihr GAV.